Geschrieben von:
Frank Otter
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Guten morgen zusammen,
ich habe eine Garage in Reinbek Neuschönningstedt in Grenzbebauung errichtet, welche direkt an mein Haus, genauer gesagt, 1 m entlang der Hausecke anschließt.( Siehe Beitrag " Grenzbebauung mit Garage" vom 28.09.06 )
Die beiden Geäude haben allerdings keine gemeinsame Wand, damit das Bauwerk nicht als "Anbau" gilt.
Als Dach habe ich ein Flachdach gewählt, damit ich nicht mit dem Dach des Hauses in "Konflikt" garate, weil ich hier ebenfalls nicht Gefahr laufen wollte einen "Anbau" errichtet zu haben.
Nun bin ich aber mit diesem Flachdach aus optischen und technischen Gründen tot unglücklich.
All zu gern möchte ich nun ein Walmdach oder ein Satteldach nachrüsten und hätte dazu einige Fragen:
Die Garage steht praktisch in "doppelter Grenzbebauung" , da diese zur linken Seite als auch nach hinten an ein anderes Grundstück grenzt, genauso wie vorher der Holzschuppen. Nur war der Holzschuppen nicht so hoch.
Wenn ich nun zu beiden Seiten die Höhe von 2,75 Meter ( Schinttkannte der Dachhaut zum Umfassungsmauerwerk ) nicht überschreite, dürfte ich ja ( nach meinem Kenntnissatand ) auch ein Walmdach mit einer Neigung von 30 ° aufbauen.
Darf ich dieses Walmdach auf geignete Weise mit dem Hausdach so verbinden, dass diese sich nicht statisch gegegnseitig beeinflussen, aber gegeneinander andichten ? An den Sparren und Pfetten des Hausdachstuhls würde dabei nichts geändert werden.
Darf ich ein Satteldach errichten, wenn der betreffende Nachbar mit der Höhenüberschreitung an der Giebelseite einverstanden ist ? Oder gilt an der Giebelseite auch die Regel 2,75 m Mauerwerk / Dachhaut.
In der Hoffnung, dass ich mein Anliegen verständlich geschildert habe, verbleibe ich mit freundlichen Vorweihnachtsgrüßen:
Frank Otter
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