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http://www.ban-ying.de/verantwortlicherfreier/de/links.html

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Thema: Analverkehr

Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.12.2003 10:20:06 Titel: Re: Analverkehr
Lieber Jan,

beim Analverkehr ist zu beachten, dass ein großes Risiko besteht, sich mit HIV anzustecken. Es ist sehr empfehlenswert, auch beim Analverkehr Kondome zu benutzen.
Es gibt Kondome, die besonders geeignet sind für Analverkehr, diese bekommen Sie u.a. in Apotheken.
Meist wird beim Analverkehr auch ein Gleitmittel benötigt. Dabei ist zu beachten, dass alles, was Öl oder Fett enthält, sich nicht eignet, da die Latex - Kondome von Fett oder Öl porös werden und dann sehr leicht reißen können. Bei Latex - Kondomen ist also nur Gleitmittel anzuwenden, das auch für Kondome geeignet ist und daher fettfrei ist. Auch diese Gleitmittel sind u.a. in Apotheken zu bekommen.
Neuerdings gibt es Kondome, die nicht aus Latex, sondern aus Polyurethan sind. Diese Polyurethan - Kondome können auch mit öl- oder fetthaltigen Gleitmitteln angewendet werden.
Allerdings gibt es die Kondome aus Polyurethan noch nicht in einer besonders für Analverkehr geeigneten Version.
Auch andere Geschlechtskrankheiten sind u.a. anal übertragbar, z.B. Syphilis, welche in letzter Zeit stark zunimmt. Syphilis ist bei konsequenter Behandlung heilbar, wird aber nicht immer frühzeitig bemerkt. Auch die Übertragung der Syphilis beim Analverkehr ist mit Kondomgebrauch zu verhindern.

Noch ein Wort zur rechtlichen Situation, das hat allerdings nichts mit Analverkehr zu tun, sondern damit, dass Sie schreiben "Ich liebe Jungen.". Damit meine ich, dass Sie nicht geschrieben haben "Ich liebe Männer.".
Da der Begriff "Junge" auch Jugendliche und Kinder männlichen Geschlechts umfasst, sei angemerkt, dass sexuelle Handlungen mit Kindern, das sind im Gesetz Personen, die unter 14 Jahre alt sind, verboten sind. Auch für sexuelle Handlungen mit Jugendlichen, das sind im Gesetz Personen, die unter 16 Jahre alt sind, gibt es Beschränkungen, wenn die andere Person über 18 bzw. über 21 Jahre alt ist.
Wenn Sie mit "Jungen" keine Personen unter 16 Jahren gemeint haben, ist dies für Sie nicht zutreffend. Falls doch, finden Sie die entsprechenden Gesetze, die §§ 176, 176a und 182 des StGB auch im Internet unter

www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-bt2.html#SEXSELB


Schöne Grüße,
im Auftrag
Günther Frank



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Zuletzt geändert am 04.12.2003 um 14:56:38 von Guenther Frank.
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