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Thema: Beeinträchtigung öffentlicher Belange

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 Verfasst am: 14.10.2006 09:11:18 Titel: Beeinträchtigung öffentlicher Belange
Wir haben im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Grundstück mit Haus und Nebengebäude (Garage, Schuppen, Stall) erworben und wollen das sanierungsbedürftige Haus im alten Quarakter für unsere Kinder erhalten und reparieren und auf der Fläche des genehmigten Schuppens ein der Landschaft angepassten Bungalow für uns selbst als "Alterssitz" errichten. Die Bauvoranfrage wurde negativ bzgl. des Bungalows beantwortet . Begründung : §35 Abs 2 und 3 BauGB:
- Orts-und Landschaftsbild wird verunstaltet
- Splittersiedlung wird verfestigt
- Grundstück liegt im Außenbereich
- Belange des Naturschutzes / Landschaftspflege werden beeinträchtigt
Welche Möglichkeiten bleiben mir, doch noch ein Wohnobjekt genehmigt zu bekommen?
MfG
R. Peter
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