Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für die super schnelle + informative Antwort. Vorbildlich, dies gibt mir den Glauben an unsere Bürokratie wieder...
Ja, Priviligiert sind wir leider nicht. Das Vorhaben könnte man nur als "begünstigt" bezeichnen.
Zu : "Als sonstiges Vorhaben wird es voraussichtlich öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigen."
Frage: Welche könnten das sein? Wie gesagt der F-Plan wird jetzt von "landwirtschaftliche Fläche" zu "Wohnbaufläche" von der Gemeinde geändert.
Geständnis: Eine (Ihre) Beratung würden wir gerne in Anspruch nehmen, leider liegt unsere Gemeinde nicht im Kreis Storman. Dürften wir die Bauberatung in Anspruch nehmen, auch wenn wir nicht im Kreis Storman wohnen?
Gruss
Karin
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