Hallo,
bevor ich meinen Nachbarn unnötig ärgere (es soll ja Leute geben denen das egal ist) würde ich gerne wissen: welche Regelungen sind unbedingt zu beachten, wenn ein Sichtschutzzaun direkt an die Grenze gebaut werden soll? Müssen dabei bestimmte Maße wie Länge, Höhe oder Abstandsflächen eingehalten werden? Gibt es Ausnahmen davon, z.B. wenn ein Teil der Grenze nachbarseitig bereits bebaut ist? Der für unser Gebiet maßgebliche B-Plan beinhaltet dazu keine Vorgaben.
Gruß
Heino
|