Hallo,
in der aktuellen LBO wurde im Abschnitt bzgl. Dachüberständen die Formulierung von Grundstücksgrenze auf Nachbargrenze geändert.
Können Sie bitte den Unterschied erläutern.
Findet die Regelung für Dachüberstände auch bei Carports Anwendung?
Danke und viele Grüße
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