Geschrieben von:
Heinz Ruge
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hallo herr bebensee,
falls von interesse:
ich habe heute einen fachanwalt konsultiert.
es handelt sich rechtlich nicht um einen "formfehler", sondern um "eine abweichende materiell-rechtliche bewertung".
das mittel zur wahl ist die einlegung eines widerspruchs mit, zitat: "nicht unerheblicher aussicht auf erfolg".
für alle interessierten mitleser bleibt abschließend zu bemerken, dass es sich hierbei NICHT um eine auseinandersetzung mit dem kreis stormarn handelt.
mfg
heinz ruge
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