Sehr geehrtes Team vom Storman Forum,
ich bin über Google auf Ihr Forum aufmerksam geworden und war begeistert von Ihren Antworten und Ausführungen. Vielleicht können Sie mir nun auch weiterhelfen.
Nun meine konkrete Frage zum Thema Aussenbereich.
Wir haben eine positive Bauvoranfrage für ein "Altenteilhaus" im Aussenbereich. Nachdem wir jetzt einen Plan bei der Stadt einreichen wollten wurde uns gesagt dass die Wohnfläche nicht 156 qm bei einer Wohneinheit bzw. 2 mal 108 qm beizwie Wohneinheiten übersteigen darf.
Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder wird dies von Bundesland bzw. Gemeinde individuell geregelt ?
Vielen Dank für Ihre MIthilfe.
Fredi
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