Guten Tag,
im letzten Jahr haben wir uns ein Haus gekauft. An einer der Grundstücksgrenzen steht ein Carport, eine Garage und dahinter zwei kleine Schuppen. Die beiden Schuppen sollen nun weg, stattdessen wollten wir dort einen neuen bauen, um unser Holz dort zu lagern. Mir wurde nun gesagt, dass dort kein neuer Schuppen gebaut werden darf, da an der Grenze höchstens 9m bebaut werden darf.
Die Schuppen dort standen jedoch schon vor dem Carportbau dort und wurden nie beanstandet (Genehmigung fürs Carport liegt vor).
Ist es richtig, dass wir die beiden Schuppen abreißen und die Ecke freilassen müssen?
Wenn wir an einer anderen Grenze bauen, gibt es einen Mindesabstand von der Grenze oder kann direkt bis an die Grenze gebaut werden?
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