Guten Morgen,
zunächst vielen Dank für dieses informative Forum.
Es geht um ein von mehreren Geschwistern geerbtes Grundstück in Schleswig Holstein (im Außenbereich), bestehend aus einer Gärtnerei (diese wird allerdings nicht mehr aktiv als solche genutzt, eine offizielle Aufgabe gab es jedoch nicht) und 2 Einfamilien-Wohnhäusern. Das eine EFH wurde und wird von den Eigentümern/Erben selbst bewohnt, das zweite EFH ist vermietet (frühere Betriebswohnung, Nutzungsänderung würde vor Jahren offenbar genehmigt).
Das Dachgeschoss des selbst bewohnten Einfamilienhauses wurde 1993 ausgebaut (zwei Zimmer, ein Abstellraum), dabei wurde eine Gaube erweitert, eine zweite neu errichtet. Inwieweit ist das in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig? Ich kann über eine Genehmigung keinerlei Unterlagen finden. Kann man den Umbau ggf. nachträglich genehmigen lassen? Oder droht schlimmstenfalls eine Rückbauauflage?
Unklarheit besteht über die Frage, was man mit dem Grundstück insgesamt machen kann.
Wäre z.B. bei Wiederaufnahme der gärtnerischen Tätigkeit der Bau weiterer Betriebswohnungen grundsätzlich zulässig?
Ist eine Teilung des Grundstücks in der Regel möglich, so dass die EFH ggf. getrennt veräußert werden könnten (in Hinblick auf
http://dejure.org/gesetze/BauGB/19.html) ?
Wirken sich steuerliche Handlungen baurechtlich aus (die beiden EFH und Teile des Betriebsgrundstücks ohne Betriebsgebäude wurden steuerlich (nur hinsichtlich der Einkommensteuer) vor Jahren vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt)?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen, vielen Dank!