Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben seit 40 Jahren eine Grenzgarage mit Flachdach und einem Dachüberstand von ca. 0,3m auf das Nachbargrundstück.
Dieser Überstand wurde und wird von unserem Nachbarn geduldet.
Kann uns von einem späteren Nachbarn, der diesen Überstand nicht duldet "Ärger" drohen?
Weiter steht eine Neubedachung der Garage als Satteldach zur Diskussion mit Einhaltung sämtlicher bestehender Vorschriften.
Darf dann davon ausgegangen werden, dass der Nachbar auch hier wieder einen geringen Dachüberstand (Regenrinne) zu dulden hat, wenn er den vorherigen (deutlich größeren!) auch duldete?
Vielen Dank!
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