Guten Tag Herr Jäger,
Ihr Problem ist aus bauaufsichtlicher Sicht nachbarrechtlich irrelevant.
Sie sind zwar sprachlich Nachbar, nicht jedoch im öffentlich-rechtlichen (baurechtlichen) Sinne (siehe dazu beispielsweise ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=5&bid=110 ).
Sollten Sie weiterhin Fragen zu dem Thema haben, empfehle ich Ihnen ein Bauberatungsgespräch (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) bei dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsichtsbehörde, zu dem Sie möglichst Fotos mitbringen sollten.
Liegt Ihr Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich, finden Sie die Kollegin oder den Kollegen auf dieser Liste ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee