Geschrieben von:
M.Schmitz
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor, unter Berücksichtigung alles gesetzlichen Bauvorschriften, ein kleines Blockhaus als Aussensauna auf mein Grundstück zu stellen. Die Planung ist soweit abgeschlossen und das Volumen überschreitet nicht die 30cbm, die in NRW genehmigungsfrei gebaut werden dürfen. (3*4*2,2m)
Nun haben wir bereits auf dem Gelände einen alten, morschen Unterstand stehen, in dem wir bis dato unser Kaminholz gelagert haben. Dieser Unterstand muss ebenfalls erneuert werden, da er, in meinen Augen, die nächsten zwei Jahre nicht mehr überleben wird.
Nun hatte ich die grundsätzliche Idee aus dem Blockhaus und dem Unterstand ein Gebäude zu machen, indem ich das Flachdach des Blockhäuschens an der hinteren Seite, nicht die in der Planung standardmäßigen 35cm, sondern knapp 80 bis 100cm überstehen lasse.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob dieser Überstand mit in die genehmigungsfreien 30cbm mit einberechnet werden? Ich möchte ungern, auch aus visuellen Gründen, zwei einzelne Gebäude im Garten stehen haben, sofern es sich mit dieser Idee umgehen lässt.
Können Sie mich hierzu ein wenig "aufhellen", ob sich meine Idee realisieren lässt oder ob ich doch 2 Häuschen auf dem Grundstück platzieren muss bzw. ob eine Baugenehmigung hierbei unumgänglich ist?
Herzlichen Dank im Voraus,
M. Schmitz
|