Geschrieben von:
Max Power
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
mit großem Interesse habe ich Ihre obige Antwort gelesen, da ich ein ähnliches Vorhaben wie Fr. Steenbuck anstrebe.
Viele meiner Fragen konnten schon beantwortet werden, was mich jedoch etwas beunruhigt, ist ihr folgender Kommentar:
[...]"denn ich habe in den meisten Fällen die Erfahrung gemacht, dass die Erstellung eines Staffelgeschosses aus anderen Gründen scheiterte, etwa weil es rechnerisch ein Vollgeschoss bildete (alles, was auf dem Staffelgeschoss überdeckt ist, zählt zum Geschoss dazu". [...]
Wie genau ist dies zu verstehen? Was genau meinen Sie mit "alles, was auf dem Staffelgeschoss überdeckt ist, zählt zum Geschoss dazu"?
Überdeckt ist ja das gesamte Staffelgeschoss und zwar vom Dach. Dies würde ja fast bedeuten, dass die gesamte Fläche des Staffelgeschosses doppelt angerechnet werden würde, einmal für die tatsächliche Fläche des Staffelgeschosses + die gesamte Fläche, die überdeckt ist!?
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