Hallo,
zunächst ein großes Lob für dieses Forum, wo ich aber leider noch keine Antwort auf meine folgende Frage gefunden habe.
Es geht um ein Grundstück, welches im Außenbereich (Ortsrand, innerhalb der Ortsschilder, Land S.-H.) an einer vielbefahrenen Landesstraße liegt. An der daran angrenzenden Grundstücksgrenze ( Länge ca. 30 m) soll eine Lärmschutzmaßnahme auf dem eigenen Grundstück errichtet werden.
Können Sie mir sagen, ob und wann dies genehmigungsfrei ist ? z.B. in welcher Form und Höhe? Oder mir Links nenne, wo ich Informationen dazu finde ?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg Lilli
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