Geschrieben von:
Gesine Schultz
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Bezirksschornsteinfmst. hat sich zwischenzeitlich um eine Stellunnahme der oberen Bauaufsicht "Einzelfallentscheidung" bemüht.
Ergebnis: Ein Abgasschornstein für feste Brennstoffe ist im Neubauteil nicht möglich. Bestandsgebäude und neuer Anbau bilden eine Gebäudeeinheit,
somit hat der Schornstein firstnah im Reetdach auszutreten.
Da ich als Architekt bei genehmigungsfreien Bauten hafte, war für mich diese Entscheidung sehr hilfreich; aber auch für den Bauherren klar, eindeutig und nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Schultz
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