Nachgefragt :
gilt dieser Aufwand auch :
a) bei bestehenden Gebäuden,
b) wenn die Abstandsflächen eingehalten sind ????
Das hier meine ich :
Auf Ihre Fragen geht der Vordruckerlass ein (siehe dort den dritten Absatz und die Anlagen 5 bis 7), den Sie im Internet nachlesen können unter
->
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17ed/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVSH-VVSH000004606&documentnumber=18&numberofresults=27&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint