Geschrieben von:
Klaus von Borstel
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In einem Nebengebäude soll eine kleine Holzheizung eingebaut werden.
Wesentlicher Inhalt des Raumes : die Wasseruhr.
Keine Fenster, keine Toilette, nicht zum Aufenthalt von Menschen / Tieren ausgelegt. Sondern : Wasseruhr, Kühltruhe, usw.
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Ein kleiner 6 KW Ofen ist neu gekauft.
Ein Schornstein ist neu gekauft.
Der Schornsteinfeger hat erklärt, wie er es gern hätte (was sich sehr vernünftig anhört, guter Mann).
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Aber : aus dem Internet ergibt sich, das ein Schornstein eine bestimmte Meterzahl vom Nachbarn weg
sein muß (an der Grenze). Richtig ?
Erstellt der Schornsteinfeger eine Bescheinigung das alles gut eingebaut ist ? Geht davon eine Kopie
an die Baubehörde ? Wer sendet die dorthin ?
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Danke für die Antwort.
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Klaus
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