Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
|
Hallo Frau Steenbuck,
nein, dan nehme ich Ihnen (noch) nicht übel ;-)
Mit meiner letzten Antwort wollte ich eigentlich nur deutlich machen, dass man in dieser Frage mit jeweils guten Gründen durchaus verschiedene Ansichten vertreten kann. Ich - wie gesagt - habe meine Sichtweise dazu ja bereits geäußert Danach können Sie sich die Außenwand, die zurückspringen soll, aussuchen.
Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu dem Thema habe ich bisher nicht gefunden, so dass es durchaus sein kann, dass meine Meinung einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung möglicherweise nicht standhalten würde. Deshalb der Verweis auf die Bauvoranfrage.
Zur Zusatzfrage:
Ein Abstellraum, der an das Wohnhaus angebaut wird, ist ein (selbstständiges) Gebäude und vergrößert deshalb die Grundfläche des Wohnhauses nicht, sondern schafft eine neue (isoliert zu betrachtende) Erdgeschossgrundfläche.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
|