Geschrieben von:
Steenbuck, Marianne
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Hallo Herr Bebensee,
zunächst wiederhole ich gern das bereits von anderen Nutzern ausgesprochene Lob über das vom Kreis Stormarn -und vermutlich von Ihnen initiierte -Forum. Die Tatsache, daß zum Thema Staffelgeschoß schon seit längerem keine Fragen mehr gestellt werden, zeugt von der Qualität der von Ihnen verfaßten Antworten. Für mich ist leider trotzdem die Definition "Außenwand" noch etwas unklar geblieben.
Konkreter Fall: Ein Gebäude in L-Form soll mit einem eingeschossigen Staffelgeschoß aufgestockt werden. Die jeweiligen Längen der 6 (!!) Außenwände betragen 15,45 m,
14,50 m, 6,20 m, 6,20 m, 8,20 mund nochmals 8,20 m.
Ist man frei in der Wahl, welche der 6 Außenwände für den Rücksprung (2/3 der Wandhöhe) genutzt wird ?
In diesem Zusammenhang noch eine Zusatzfrage: Um für das Staffelgeschoß mehr "Freiraum" (74,99 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses) zu schaffen, ist erdgeschossig ein Anbau als Abstellraum sowie ein Wintergarten geplant. Können Abstellraum und Wintergarten zu 100 % der Grundfläche des Erdgeschosses zugerechnet werden ?
Frdl.Gruß
Marianne St.
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