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Thema: Baulast bei Garagen/Nebengbäuden
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Christine
Verfasst am: 17.01.2014 12:55:09 Titel: Baulast bei Garagen/Nebengbäuden
Situation:
Die Garage des Nachbarn ist 9.35 m lang und liegt an der Grundstücksgrenze. Dafür gibt es keinen BA. Nun soll der Nachbar einen BA einreichen und für die 35 cm eine Baulast auf dem Grundstück meines Bauherrn im Baulastenverzeichnis eintragen lassen. Dies gilt als Form der nachbarschaftlichen Zuatimmung. Schränkt dieser Streifen von 35 cm meinen Bauherrn ein, wenn er z.B. später hier einen Carport (auch als Grenzbebbaung) bauen möchte?