Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Hallo Herr Otter,
Garagen sind nach § 6 Abs. 11 LBO in den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig; d.h. sofern planungsrechtlich nichts gegen den geplanten Standort spricht -was Sie bei der Stadtverwaltung Reinbek erfragen können- dürfen Sie die Garage auch direkt bis an die Hausecke bauen.
Für Ihr Vorhaben, das ja baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei ist, wünsche ich Ihnen gutes Gelingen...
Viele Grüße
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 28.09.2006 um 13:02:35 von Carola Haage.
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