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Thema: Grenzbebauung mit Garage

Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.09.2006 13:02:06 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage
Hallo Herr Otter,

Garagen sind nach § 6 Abs. 11 LBO in den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig; d.h. sofern planungsrechtlich nichts gegen den geplanten Standort spricht -was Sie bei der Stadtverwaltung Reinbek erfragen können- dürfen Sie die Garage auch direkt bis an die Hausecke bauen.

Für Ihr Vorhaben, das ja baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei ist, wünsche ich Ihnen gutes Gelingen...

Viele Grüße

Carola Haage

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Zuletzt geändert am 28.09.2006 um 13:02:35 von Carola Haage.
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