Geschrieben von:
Matthias Schmidt
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Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. Schade, dass in den Bauämtern nicht alle so begnadete Kenner der Materie sind wie Sie. Ich hoffe, die Antwort hat Ihnen nicht Ihr wohlverdientes Wochenende ruiniert. Sie haben uns damit sehr geholfen. Da wir ja vom Bauamt gebeten wurden, einen Bauantrag einzureichen, haben wir inzwischen ein Architektenbüro mit der Erstellung von Ansichten etc. beauftragt.
In Ihrem letzten Satz schreiben Sie §31 Abs.2 Nr. 1 LBO. Geht es dabei um eine alte Fassung der LBO ? Ich nehme an, es geht um den Brandschutz, aber in der aktuellen Fassung kann ich die 20 m3 - Grenze nicht finden. Ergibt sich diese aus einer anderen Vorschrift ?
Mit vorweihnachtlichen Grüßen,
Matthias Schmidt
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