Geschrieben von:
Matthias Schmidt
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
meine Partnerin hat vor ca 13 Jahren eine Doppelhaushälfte mit angebauter Garage gekauft. Die Garage ist auf der einen Seite ans Wohnhaus angebaut und steht mit der anderen Seite auf der Grundstücksgrenze direkt an der Garage des Nachbarn (Länge 6m, Breite 3m). Hinter der Garage ist bei beiden Nachbarn ein Holzschuppen mit Pappdach in gleicher Breite und 2,97m Länge angebaut, der sowohl von der Garage als auch von außen zugänglich ist. Der Schuppen dient als Fahrrad- und Geräteschuppen. Er ist nicht freistehend, sondern nach vorne an die Garage und auf der einen Seite an die Hauswand angebaut. Die Höhe beträgt durchgehend ca. 2,40m. Der umbaute Raum des Schuppen beträgt keine 30 m3. Haus und Garage sind mehr als 40 Jahre alt, das Baujahr des Schuppens ist nicht bekannt (vermutlich 70er oder 80er Jahre). Im Zusammenhang mit Anträgen auf Abweichung von der maximalen Grenzbebauung sowie der Zu- und Abfahrten für ein geplantes Carport vor der Garage (Abweichungen wurden genehmigt) hat uns die Bauaufsicht nun aufgefordert, eine Genehmigung für den Schuppenanbau vorzulegen bzw. einen Bauantrag einzureichen, da bei der Baubehörde nur die Genehmigung für die Garage vorliegt. Meiner Partnerin wurden beim Kauf keine Genehmigungen vom Voreigentümer übergeben.
Dazu habe ich nun drei Fragen:
A. Nach §63 Abs. 1 Nr. 1a) i.V.m. §2 Abs. 2 LBO 2009 wäre ein selbständig benutzbares Gebäude bis zu 30 m3 verfahrensfrei. Sehe ich das richtig, dass es sich dabei nicht um ein freistehendes Gebäude handeln muss, also auch ein Anbau, d.h. Gebäudeklasse 2 hierunter fallen würde ?
B. Könnte dann nicht auch unser Anbau nach heutigem Recht verfahrensfrei sein ?
C. Wenn der Anbau noch unter altem Recht erstellt wurde, muss dann aus heutiger Sicht nachträglich eine Baugenehmigung eingeholt werden, wenn er nach altem Recht nicht verfahrensfrei war, nach heutigem Recht aber verfahrensfrei wäre ?
Für eine Antwort möchte ich mich schon im voraus bedanken. Und vielen Dank für dieses einzigartig tolle Forum und den tollen Web-Auftritt des Kreises Stormarn. Vorbildlich !
Freundliche Grüße
Matthias Schmidt
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