Guten Tag Alexander,
im Fokus der Betrachtung steht hier offenkundig der § 35 Abs. 6 BauGB (siehe unter ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ).
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Satzung hat sich der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts beispielsweise bereits in seinen Urteilen vom 13.07.2006 – 4 C 1 und 2.05 – geäußert:
(s. Randnummer 10 ff. unter ->
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/130706U4C1.05.0.pdf
und Randnummer 13 ff. unter ->
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/130706U4C2.05.0.pdf ).
Diese Entscheidungen dürften Ihnen die Sach- und Rechtslage anschaulich verdeutlichen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee