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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.11.2013 12:07:26 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Herr Bebensee, vielen Dank wieder fuer Ihre Antwort. Die " Vergleichsfaelle" haben alle Baugenehmigung und auch ein "befristetes Wohnrecht". Das heisst, die duerfen alle bis zu ihrem Tod wohnen, aber die Nachfolger bekommen dann kein Wohnrecht mehr. Ist schon alles sehr eigenartig. Aber bis zum Verwaltunsgericht will ich nicht gehen. Das kostet nur Zeit und Geld und dann waere der Ausgang ja auch ungewiss.
Heute habe ich folgendes im Netzt gelesen:
Eine Nutzung des Wochenendhauses zu Wohnzwecken kann, wenn ueberhaupt, nur auf der Grundlage des Bestandschutzes erfolgen. Fuer Gebaeude die vor 1990 errichtet und genutzt wurden, hat das Ministerium fuer Staedteentwicklung, Wohnen und Verkehr 1995 in einem Runderlass die Voraussetzungen fuer diesen Bestandsschutz festgestellt. Entscheidend ist zunaechst, welche Nutzung genehmigt war. Eine Verwirkung der Untersagung der Nutzng kommt nur in Betracht, wenn die Behoerde durch irgend ein Verhalten ein entsprechendes Vertrauen geweckt hat.
Mener Meinung nach ist das Vertrauen durchaus geweckt, da ja jahrelang das Wohnen geduldet wurde und sogar Wohngeld gezahlt wurde.
Sehr geehrter Herr Bebensee, bitte sehen Sie mir meine Begriffsstutzigkeit nach!
MfG, Gabi
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