Zunaechst erst einmal, toll das es dieses informatives Forum gibt.
Nun meinProblem: 1967 wurde meiner Tante auf eigenem Grundstueck im Aussenbereich die Baugenehmigung fuer ein Behelfsheim fuer 35 m2 erteilt, wobei in der alten Bauakte steht: staedtebauliche Bestaetigung, keine Bedenken, das Objekt wird als Ersatzinvestition fuer die Raeumung des Grundstueckes, Belvederer Allee (Schulneubau) errichtet. Dauerbewohnun bzw. Erweiterung fuer Einfamilienhaus kann nicht zugestimmt werden.
1968 bekam meine Tante dann aber komischerweise genau fuer dieses Grundstueck eine Hausnummer zugeteilt und seitdem wohnte sie auch staendig in diesem Behelfswohnheim. Zwischenzeitlich hat sie sogar von der Behoerde Heizkostenzuschuss erhalten, da ihre Rente ganz klein war.
Vor 4 Monaten hat meine Tante dann beim Bauamt Antrag auf Umbau und Vergroesseung gestellt, es wurden aber nur 10 m2 genehmigt und eine Umnutzung zu einem Wohnhaus wird nicht gestattet.
In unmittelbarer Nachbarschaft befiden sich aber mindestens 15 weitere \"Gartenhaeuser\" die wesentlich groesser als 50 m2 sind und diese Buerger haben auch das Wohnrecht
Nun ist meine Tante aber unerwartet gestorben und ich bin Erbin. Ich habe fristgerecht Widerspruch gegen den Vorbescheid beim Bauamt erhoben und dieser Widerspruch wird nun bearbeitet.
Flaechennutzungsplan ist gruen, Finanzamt forderte immer die Grundsteuer fuer Einfamilienhaus, Strassenbeleuchtung, Abfallentsorgung, Postzustellung, Telefon, Wasser, Gasleitung in Strasse enthalten, Hausanschlusskasten auf Grundstueck vorhanden. Das einzigste, die Strasse ist in keinem gutenZustand und es muss eine neue Klaergrube errichtet werden.
Was kann ich tun um Wohnrecht zu bekommen und das Haus zu vergroessern. Soll nicht riesig werden, Wohnflaeche von 80 m2 waere voellig ausreichend.
Habe ich Aussicht auf Erfog?
Mit freundlichen Gruessen, Gabi
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