Geschrieben von:
Ex-Gewerbetreibender
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Hallo,
Ich habe das Objekt vor 1 Jahr gekauft.
So wie Sie das schreiben bin ich quasi gezwungen, ein Gewerbe in den Räumlichkeiten zu betreiben? Andernfalls würde ich die Räume einfach leerstehen lassen.
Die beiden angesprochenen Wohnungen sind genehmigt.
Meine Frage rührt daher, dass es sich hier um ein ehemaliges landwirtschaftlich genutzes Gebäude handelt, welches an diesem Haus angebaut ist. Eine Nutzungsänderung für das Gewerbe erfolgte 1998. Nach einem größeren Schaden 2008 wurde alles komplett neu aufgebaut, jedoch in einer solchen Einheit, dass ein Abbruch der Gewerbefläche die praktische Nicht-Nutzbarkeit der Wohnung im ersten Geschoss zur Folge haette. Auch würde nur ein Teil abgerissen werden können, da ansonsten die obere Wohnung ja "herunterfallen" würde :)
In einem solchen Fall muss es doch Lösungen zum Wohle der Bewohner geben? Auch dachte ich, dass ein Abriss nur möglich wäre, wenn bestimmte Punkte zutreffen. Da das Gebäude allerdings in baurechtlicher Hinsicht genehmigt wurde kann es doch nicht sein, mit einer solchen Maßnahme belegt zu werden?
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