Geschrieben von:
Ex-Gewerbetreibender
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Hallo Herr Bebensee,
Das Lob bzgl. ihrer vorbildlichen und transparenten Arbeit können Sie wahrscheinlich nicht mehr hören :)
Folgende Frage meinerseits:
Wir besitzen ein großes Haus auf dem Lande (Außenbereich), welches aus 2 Wohungen besteht. Zusätzlich exisitiert hier eine Gewerbefläche, welche derzeit ungenutzt ist.
Es soll auch kein weiteres Gewerbe betrieben werden, ein Raum soll als Büro verwendet werden.
Wie sieht das für Privatleute aus, darf die Gewerbefläche als Lagerraum, Freizeitfläche verwendet werden?
Wohnraum mit Küche ist nicht geplant.
Einen genehmigten Anbau abzureissen, nur weil kein Gewerbe mehr betrieben wird kann doch nicht verlangt werden?
Fragen über Fragen....
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