Zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Inzwischen ist eine neue Lage eingetreten, welche mich völlig verwirrt - ich allerdings der Meinung bin, dass die Behörde hier einen Fehler gemacht hat.
Das fragliche Gebäude wurde bereits 1977 mit einer Beseitigungsanordnung belegt, welche allerdings NIE durchgesetzt wurde. Zahlreiche Bauanfragen / Genehmigungen / Begehungen waren in der Zwischenzeit auf dem Gelände an der Tagesordnung - es fiel nichts weiter auf.
Weiterhin existiert ein Flurplan mit unter anderem eben dem fraglichen Gebäude, welches einen grünen Stempel trägt "baurechtlich genehmigt"....
Es ist vielleicht zu einfach, aber habe ich hier als Bürger nicht
a) einen genehmigten Plan
b) einen Recht auf Vertrauensschutz vor einer Behörde, welche offensichtlich mehr als 30 Jahre "gepennt" hat?
vgl.:
http://www.kanzlei-schenderlein.de/verwaltungsrecht/162/behoerde-trotz-ermessens-zur-duldung-des-schwarzbaus-verpflichtet
Vielen Dank erneut für Ihre hervorragende Beratung!