Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo mcguinness,
die Aufschüttung Ihres Grundstücks ist ein nachbarrechtliches Problem, denn damit haben Sie die Geländeoberfläche verändert (vgl. § 25 des Nachbarrechtsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein).
Der durchsichtige Zaun ist kein Problem, wenn ihm nicht Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans bzw. Außenbereichsbestimmungen entgegenstehen. Im Lichte des § 39 LBO halte ich ihn eher für notwendig.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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