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Thema: Bestandsschutz § 35 BauGb

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.08.2013 17:32:40 Titel: Re: Bestandsschutz § 35 BauGb
Hallo Silvia,

„…sanierungsbedürftige Altimmobilie mit Bestandsschutz nach § 35 BauGB…“, die „…erweitert werden…“ darf, klingt fast wie ein Widerspruch in sich.

Was Bestandsschutz bedeutet und wann er regelmäßig untergeht, können Sie u.a. hier nachlesen:
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 .



Wenn das Gebäude tatsächlich noch Bestandsschutz genießt, kommen möglicherweise die erleichternden Regelungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB in Betracht. Einzelheiten müsste man zur Rechtssicherheit über eine Bauvoranfrage klären lassen (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=376 ).

Übrigens gebrauchen § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1, 2, 3, 5 und 6 BauGB im Zusammenhang mit den Bestandsschutz immer die Worte „zulässigerweise errichtet“. Nur bei erhaltenswerten Gebäuden nach Nr. 4 (etwa einem Schloss, einer Windmühle oder einem Leuchtturm) heißt es „…auch wenn sie aufgegeben sind…“



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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