Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Thomas,
ich kann Sie in dieser Sache nicht aufklären.
Wenn ich mit der Festsetzung nicht klar käme, würde ich die Frage an die Stadt bzw. Ge-meinde richten, die den Plan aufgestellt hat; (nur) sie könnte mir sagen, wie sie die Festset-zung verstanden wissen will.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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