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Thema: Grenzbebauung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.08.2013 17:12:43 Titel: Re: Grenzbebauung
Hallo Sören G.,

der Anspruch des Nachbarn, von der Bauaufsichtsbehörde ein bauaufsichtliches Einschreiten zu verlangen, unterliegt der Verwirkung; die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, gegen rechtswidrige Bauten einzuschreiten, kann nicht verwirken.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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