Geschrieben von:
Joachim Behrendt
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Sehr geehrte Bauexperten,
ich habe folgende Fragen: Auf meinem Baugrundstück (Innenbereich) steht ein alter Holzbungalow und direkt angrenzend eine Garage. Beides nicht an der Grundstücksgrenze. Die beiden Bauten sind alt und genießen sicher Bestandschutz. Nun ist die Frage ob ich:
1) In der Garage eine Dusche aufstellen kann, also quasi "Nutzungsänderung". Würde ich sicherlich legal beantragen, wird das bewilligt?
2) Alternativ im Bungalow ein Zimmer zum Bad umbauen dürfte?
3) Den Bungalow mit der angrenzenden Garage mittels einer eingebauten Tür verbinden kann?
Herzlichen Dank im Voraus!
Gruß, Joachim
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