Hallo und guten Tag!
Wir haben ein Baugrundstück (627qm), für das im B-Plan eine GRZ von 0,3 bei eingeschossiger, offener Bauweise festgesetzt ist. Damit liegt die GRZ 1 bei 188qm, die GRZ 2 bei 282qm.
Wir planen einen barrierefreien Bungalow mit ebenfalls barrierefreier Einliegerwohnung (Appartment) und kommen für das Hauptgebäude auf 162qm überbaute Fläche. Je ein Carport links an die Grundstücksgrenze und eines rechts an die Grundstücksgrenze (3,00 x 6,50) - damit bleiben wir jeweils unter 20qm) macht zusammen weitere 40qm. Für 2 Holzterrassen kommen nochmals 48qm dazu. Macht zusammen genau 250qm.
Mit der Zufahrt zum Carport und dem Fußweg zur Haustür würde es langsam eng werden, aber:
Wir möchten die beiden Carport-Zufahrten und den Weg zum Haus (mit Ausnahme eines kleinen gepflasterten Halbkreises vor der Haustür) gerne mit einem wassergebundenen Schotter (Grand) gestalten. Wird das gehen, oder müssen wir Zufahrt und Zuwegung mit in die GRZ einrechnen lassen? (Zumal Wohnhaus und Carports jeweils Grasdächer bekommen).
Ich freue mich auf eine Antwort,
viele Grüße!
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