Geschrieben von:
Katrin Peemöller
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Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines "Festbewohnerhauses" einer Gartenkolonie in Hamburg.
In der Gartenkolonie gibt es Häuser die als Schrebergärten genutzt werden und Häuser (gebaut vor 1983) die schon lange als Wohn"eigentum" genutzt werden. Wenn nun ein "Festbewohner" verstirbt, war es sonst üblich, dass das Haus abgerissen wurde. Gibt es für diese Häuser einen Bestandsschutz, so dass diese Häuser nicht abgerissen werden müssen und man diese "Festbewohnerhäuser" dann als Schrebergarten weiter nutzen kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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