Guten Abend, wir haben heute ein Grundstück/Haus in Internet entdeckt und interessieren uns sehr dafür.
Der Eigentümer hat dort geschrieben, dass es sich um eine sanierungsbedürftige Altimmobilie mit Bestandsschutz nach § 35 BauGb handelt und erweitert werden dürfte.
Jetzt habe ich schon im Internet gelesen, dass das Haus nicht abgerissen werden darf weil sonst der Bestandsschutz wegfällt. Ist das richtig?
Inwiefern darf man denn das Haus erweitern? Es handelt sich um ein 3 Zimmer Haus mit 90 m² und wäre für eine 4 Köpfige Familie natürlich zu klein.
Nach dem Grundstück fängt das Landschaftsschutzgebiet an. Gegenüber sind landwirtschaftliche Fläche (Spargelanbau etc.).
Können Sie uns da weiterhelfen?
Vielen Dank!
|