Hallo Her Bebensee,
Ich wohne in Niedersachsen, aussenbereich, und möchte gern ein Freisitz bauen (genehmigungsfrei, maximal 20 m3) was bedeutet das etwas 10 m2 fläche uberdacht wird.
Ich bin da schon mit angefangen, ich dachte "genehmigungsfrei". Jetzt habe ich ein schreiben bekommen das der Freisitz nich zulässig ist weil:
1. ein haus im Aussenbereich mit bis 4 personen bis 156 m2 zulässig ist. (unser Haus ist 200 m2)
2. nach geltender Rechtsprechung werden nebenanlagen im Aussenbereich i.d. R. mit einer grundfläche von maximal 60 m2 als angemessen angesehen. (auf unserem grundstück steht ein doppeltgarage von 60 m2)
Weitere nebenanlagen sind somit nicht zulässig, wird geschrieben. Stimt dass?? Nirgendwo im Internet kann ich auskunfte hieruber finden...
Konnen Sie mir sagen ob da noch möglichkeiten sind ob ich meine Freisitz uberdachen kann?
MFG Thomas
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