Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo rolfmaier,
nach der zurzeit gültigen Landesbauordnung Schleswig-Holstein gehören Windkraftanlagen nicht zu den bauaufsichtlich verfahrensfreien Anlagen – Sie bräuchten für eine solche Anlage also grundsätzlich eine Baugenehmigung. Unabhängig davon sollten Sie mit den Nachbarn (Angrenzer) darüber sprechen, was Sie vorhaben – das könnte späteren Stress vermeiden.
Ihre weiter gehenden Fragen müssten Sie mit den Firmen klären, die die Maschinen vertreiben.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 10.06.2013 um 19:54:30 von Jens Bebensee.
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