Geschrieben von:
Elisabeth Netzag
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Vorgeschichte :
Die beiden Eheleute kaufen gemeinsam ein Haus. Also 50 zu 50 %.
Ein Teil verstirbt, gesetzliche Erbfolge, 10 Kinder (als Beispiel).
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Das bedeutet, wenn ich es bisher richtig sehe :
50 % bleiben beim überlebendem Teil.
25 % gehen durch den Tod auf den anderen Teil. Richtig ?
25 % gehen nun an die 10. Kinder als idieller Anteil. Richtig ?
Das bedeutet, jedes Kind hat 2,5 % Anteil. Richtig ?
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Nun verkauft der überlebende Ehegatte seine 50 % an Herrn Niemand.
Frage 1 : was passiert nun mit den 25 % Anteil aus der Erbschaft ? Gehen die an die 10 Kinder zu gleichen Teilen ?
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Die ungeteilte Erbengemeinschaft ist komplett heillos zerstritten.
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Der "Herr Niemand", der ja 50 % Anteile gekauft hatte,
sitzt in dem Haus. Die anderen "Miteigentümer" melden sich alle paar Jahre "mal verbal".
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Nun meint Herr Niemand, er möchte bauliche Veränderungen umsetzen.
Seine Miteigentümer braucht er gar nicht ansprechen, die sind "verschloßen".
Und Herr Niemand überlegt, einen Bauantrag zu stellen.
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Frage 2 : Wie würde das Bauamt mit diesem Bauantrag umgehen ?
Würde der Bauantrag überhaupt bearbeitet ?
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