Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
|
Moin Julia,
willkommen im Land zwischen den Meeren…
Leider verstehe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht ganz und laufe Gefahr, Ihnen eine falsche Antwort zu geben.
Sehe ich das richtig:
Ihre Eltern wollen für eine im „Ortsinnern“ gelegene Hoffläche auf einem gegenüber liegenden, bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück ein Betriebsleiterwohnhaus bauen, und Sie (die Kinder) wollen in den Außenbereich aussiedeln und ebenfalls ein Betriebsleiterwohnhaus bauen?
Pro Betrieb kann es eigentlich nur ein Betriebsleiterwohnhaus (für die Betriebsinhaberin oder den Betriebsinhaber) geben. Personen, die einen im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb an die Kinder übergeben, bauen dort häufig ein Altenteilerwohnhaus, um auf ihrer „Scholle“ wohnen bleiben und bei Bedarf den Kindern im Betrieb mithelfen zu können.
„Ortsinneres“ bedeutet übrigens nicht immer „Innenbereich“ im Sinne des § 34 des Baugesetzbuchs…
Mein Tipp:
Lassen Sie sich von Ihrer Bauaufsichtsbehörde in dieser Sache beraten oder stellen Sie einen Vorbescheidsantrag. Eine positive Antwort würde für Sie Rechtssicherheit schaffen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
|