Geschrieben von:
Annegret Fritz
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Sehr geehrte Formumsnutzer
vielleicht kann man mir eine Information zu folgendem Sachverhalt geben:
Wir haben eine Scheune im Außenbereich erworben.
In diesem Zusammenhangbesitzen wir eine rechtsgültigen Baugenehmigung für den Umbau in ein 1-Familienhau. Die Baugenehmigung ist bis Ende 2014 gültig, so dass wir nun mit dem Bau beginnen wollen /sollten. Aus beruflichen Gründen sind wir leider erst in ca. 5 Jahren in der Lage dorthin unseren Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Um die Unterhaltskosten im Rahmen zuhalten, streben wir daher an die Immoblie sowohl als Wochenendehaus zu nutzen, aber auch als Ferienhaus zu vermieten. Wir würden dies natürlich als Gewerbe anmelden.
Frage: Bedarf es einer (Umnutzungs)Genehmigung, wenn man ein Wohnhaus als Ferienhaus vermietet. Bzw. gibt es vielleicht Grenzen an wievielen Nächsten im Jahr ein Haus fremdvermietet werden darf?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Annegret Fritz
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