Geschrieben von:
Sören G.
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Hört sich gut an.
Ich hatte nur irgendwo gelesen, dass eineGrundstücksgrenze nicht mehr als 9 m mit Carports , Schuppen usw. Belastet werden darf egal wieviel Nachbarn und man die Längen der Bauten addiert. Darf also jeder Nachbar seine 9 m ausschöpfen?
Zur genaueren Darstellung: Nachbar A hat ein Grundstück in Form eines Handtuchs, an die rechte Seite grenzt im oberen Drittel Nachbar B mit seinem Carport von 9m, die unteren 2 Drittel dürfen dann nochmals mit 9m bebaut werden? Dann hätte A ja 18m bebaute Grenze.
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