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Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: Verfahrensfreiheit von Garagen
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Gerhard Stahl
Verfasst am: 07.04.2013 10:04:25 Titel: Re: Verfahrensfreiheit von Garagen
Nach Nr. 1.2 der Richtzahlentabelle sind für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen lediglich 0,7 bis 1 Stellplatz für Kraftfahrzeuge veranschlagt.
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Frage : Wer hat sich diese Zahlen "ausgedacht" und wann gelten die für wen ???????
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Sagen wir es mal so :
Ehepaar, berufstätig, zwei KFZ fahrende Kinder zur Arbeit = 4. PKW, einen Holzanhänger, einen Wohnwagen.
"Tatort" : Aussenbereich.
Und nun ????????????????