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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.04.2013 14:16:25 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Herr Bebensee,
wir haben uns vor kurzem ein Grundstück im Aussenbereich gekauft und nun ein paar Probleme / Fragen:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus mit ca. 105m² Wohnfläche. Da die Bausubstanz nicht erhaltenswert ist, palnen wir, ein "neues" Wohnhaus zu errichten bzw. das Gebäude soweit wie möglich umzubauen. Bevor wir das Grundstück kauften, haben wir bei der zuständigen Gemeinde/Amt/Bauaufsichtsbehörde nachgefragt, wie es mit unserem Vorhaben aussieht und ob das so wie wir es möchten, überhaupt möglich ist.
Dabei haben wir auch eine positive Rückmeldung bekommen (leider nicht schriftlich!) und man fragte uns auch sogleich ob diese "Ruine" schon abgerissen sei. Das Gebäude ist der Gemiende schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Nachdem wir dann in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekten eine Bauvoranfrage eingereicht hatten, wurde dies sofort von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgelehnt (schon im Eingangsschreiben!). Grund: Nicht ganz klar für uns nachvollziehbar. Es war wohl von der Grundfläche und der Wohn- und Nutzfläche zu groß. Auch hat die Behörde wohl etwas gegen einen 2 stöckigen Aufbau und befürchtet eine Splittersiedlung!?. Dort steht ja aber ein Haus mit Maschinenhalle!?
Wir haben dann das neue Haus an die Grundfläche des alten Hauses angepasst, die 2. Etage eingerückt und etwas verkleinert, sowie es die Behörde sich "wünscht". Die Bedingung war, es sollen nicht mehr wie 150 m² Wohnfläche insgesammt sein.
Für dieses Haus existiert(e) vor ungefähr 15 Jahren eine Baugenehmigung für einen Anbau der 50 m" umfasst. Dieser wurde aber nie gebaut, da die Familie sich zerstritt. Somit kommt die Berechnung auf 150 m². Hatte vergessen dieses zu erwähnen. Wir kommen jetzt also mit Wohn- und Nutzfläche auf ca. 225 m² für das gesammte Haus. In die Nutzfläche fallen der Raum für die Technik (Heizung, Brunnen mit Pumpe und Kessel, Strom) sowie ein Büroraum und Waschküche/Lagerraum.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, Wohn und Nutzfläche dürfen nicht über 150 m² liegen.

Wir verstehen die ganze Sache mitlerweile nicht mehr und sind ein bisschen ratlos, da jedesmal etwas anderes gesagt wird...

können SIe uns einen Tipp geben was wir nun machen können?

Gruß F. Schulz
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