Geschrieben von:
Stefan Segieth
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Hallo zusammen,
ich stehe vor dem selben Problem und tendiere zu Lösung c) - ist es damit schon getan? Reicht evtl. eine privatrechtliche Einigung oder ist die Eintragung im Baulastverzeichnis zwingend erforderlich?
Zum Hintergrund: ich habe eine Garage mit über 7m Grenzbebauung nach § 69 genehmigt bekommen. Darf ich nun zusätzlich einen Abstellschuppen mit ca. 6m Länge auf dieselbe Grenze bauen, wenn dieser für sich genehmigungsfrei ist? Es ist kein B-Plan vorhanden.
Ich freue mich auf einen Hinweis zur Klarstellung.
Freundliche Grüße
P.S. Der Link unter d) funktioniert leider nicht...
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