Sehr geehrter Herr Bebensee, vilene Dank für die schnelle Beantwortung.
Ein Zusammenhang mit § 6 Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 1 LBO konnte ich nicht feststellen!
Da haben Sie vollkommen Recht, das ist kein Staffelgeschoß, aber ist das nicht durch die Flächenreduzierung (3/4) ein Dachgeschoß oder (Nichtvollgeschoß) da der Begriff Dachgeschoß in LBO nicht mehr vorhanden ist?
Warum kann ich diesen Fall nicht mit einem klassischen Dachgeschoß vergleichen, das durch ein Satteldach mit einem herkömmlichen Kniestock 0,75-1,00 als Verlängerung der Außenwände im EG entstanden ist?
Es wird auch nicht verlangt, daß Drempel, oder eine Giebelwand um 2/3 zurückzuspringen?!
MfG
Ahmad
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