Sehr geehrter Herr Bebensee
es wurde bei diesem Bauvorhaben ein Befreiungsantrag auf so genanntes abweichendes Obergeschoß gestellt, der positiv durch den Bauausschuß gegangen ist. Es wurden bloß Alternativen zur Einhaltung der Geschoßigkeit (Wandabstand >2/3) durch die Vergrößerung des EG dargestellt die keinen Einfluß auf das gesamte Straßenbild hätte.