Hallo,
wir haben ein Haus gebaut und wollen nun noch eine Doppelgarage mit anschließendem Doppelcarport bauen mit einer Gebäudelänge von 14m. Laut B-Plan gilt ohne weitere Einschränkungen usw. eine GRZ von 0,25.
Wir haben die Nachbarzustimmung schriftlich erhalten und wollen eine Genehmigungsfeistellung nach §68 stellen. Die Anzahl der 4 Stellplätze ist wohl schon ein Problem, aber der Sachbearbeiter hat mir schon signalisiert, dass dies genehmigt werden kann. Uns kommt nun die GRZ in die Quere.
Muss bei der GRZ 1 der Dachüberstand vom Haus mit eingerechnet werden?
Kann man die Zufahrt für die GRZ 2 zur Hälfte anrechnen?
In unserer ersten Genehmigungsfreistellung wurden die Dachüberstände nicht berüchsichtigt und auch die Zufahrt nur zur Hälft, das Bauamt hat dem nicht widersprochen, jetzt bei der neuen Genehmigungsfreistellung bestehen sie auf die andere Berechnung. Kann ich mich auf die bereits erteilte Genehmigung berufen?
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